Nachhaltiger Service für die Gesundheit!
Herstellerunabhängige messtechnische Kontrollen gemäß MPBetreibV §14 (MTK)
nichtinvasiver Blutdruck-Messgeräte und Thermometer

Profitieren auch Sie von unserem bewährten Service für Gerwerbe und neu auch für Endkunden im Bereich Kontrollen von nichtinvasiven Blutdruckmessgeräten und Thermometern.
Wir führen vorgeschriebene Messtechnische Kontrollen herstellerunabhängig an Geräten wie: analoge, digitale Blutdruckmessgeräte sowie Infrarot-Ohrthermometer, Infrarot-Stirnthermometer oder Thermometer mit fest angeschlossenem Temperaturfühler durch.
Wir prüfen, ob Sie nun ein Gerät von Paul Hartmann, AEG, Braun, Panasonic, Caramet, Sanitas, Medisana, Visomat, Omron, Boso, Beurer, Aponorm, Veroval u.s.w. nutzen.
Im Rahmen unseres Services kümmern wir uns um den gesamten Ablauf, damit unsere Kunden nur die ausreichende Verpackung der Geräte gewährleisten müssen. Versandlabel und Rückversand werden von uns selbstverständlich erstellt und erledigt.
Fragen Sie nach unseren fairen Pauschal-Preisen für Ihr Gerät. Nutzen Sie hierfür einfach medizintechnik@escoor.de
Für gewerbliche Kunden bieten wir zudem weitere Service-Möglichkeiten, nehmen Sie gleich
Kontakt zu uns auf: medizintechnik@escoor.de
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN): „Seit dem 1.1.2016 werden am Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) aus betrieblichen Gründen keine Blutdruckmessgeräte mehr geprüft. Blutdruckmessgeräte, die nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) vertrieben werden, tragen die CE-Kennzeichnung mit Angabe der Zertifizierungsstelle. Sie unterliegen damit hinsichtlich der messtechnischen Untersuchung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV); eine Eichung der Geräte ist nicht erforderlich. Diese Blutdruckmessgeräte werden nicht kalibriert, sondern messtechnisch überprüft. Das ist jedoch nur bei Messgeräten vorgeschrieben, die für gewerbliche und wirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Ärzte und Apotheker beispielsweise sind zu regelmäßigen messtechnischen Kontrollen im Abstand von zwei Jahren verpflichtet. Für private Anwender gibt es keine Verpflichtung für regelmäßige Kontrollen. Es kann aber je nach Anwendungshäufigkeit sinnvoll sein, das Gerät z.B. alle zwei Jahre überprüfen zu lassen.“